Aufgrund der behördlichen Anordnung sind das Verwedeln und Abschlagen nicht gestattet. Darum finden derzeit keine Aufgüsse zu festen Zeiten statt. Stattdessen werden die Aufgüsse in unregelmäßigen Abständen beduftet.

Aufgrund der behördlichen Anordnung sind das Verwedeln und Abschlagen nicht gestattet. Darum finden derzeit keine Aufgüsse zu festen Zeiten statt. Stattdessen werden die Aufgüsse in unregelmäßigen Abständen beduftet.